Google Analytics unzulässig nach deutschem Recht?

Die Zeit berichtet, daß Datenschützer, auch mittels Bußgelder bis zu €50 000, von dem Gebrauch Google Analytics abraten möchten. “Google Inc. räumt sich ausdrücklich, in seinen beim Einsatz zu akzeptierenden Regularien das Recht ein, die über den einzelnen Nutzer mittels einer eindeutigen Kennung gewonnenen Daten mit anderen, bereits gespeicherten Daten” etwa aus Google Mail “zu verknüpfen und diese Informationen an Dritte weiterzugeben.” Der Hauptpunkt dieser Entscheidung hängt damit zusammen, daß der Benutzer sich nicht ausdrücklich einverstanden erklären muß, bevor die Privatdaten (etwa geografische Lage, Rechnereinstellungen) einfach an Dritte übertragen werden. Die Debatte läuft, mal sehen, was drauß wird!

In short, to re-iterate what I wrote above in a short point: As you do not explicitly opt in to the use of Google Analytics, German lawmakers are trying to dissuade/stop the use of GA on sites in Germany with the added incentive of fines up to €50 000 so as to protect individual’s personal privacy rights.